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SG Hannover, 13.07.2007 - S 14 RA 252/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
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- BSG, 22.03.1988 - 5a RKn 9/86
Bisheriger Beruf - Qualifikationswechsel - Berufstätigkeit
Auszug aus SG Hannover, 13.07.2007 - S 14 RA 252/05
Bisheriger Beruf ist in der Regel die der Versicherungspflicht zugrunde liegende Berufstätigkeit, die der Versicherte zuletzt auf Dauer, das heißt mit dem Ziel verrichtet hat, sie bis zur Errei-chung der Altersgrenze oder bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit auszuüben (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 158). - BSG, 24.03.1983 - 1 RA 15/82
Rentenanspruch - Beitragsbemessungsgrenze - Berufsunfähigkeit
Auszug aus SG Hannover, 13.07.2007 - S 14 RA 252/05
Ausgangspunkt für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit ist somit der bisherige Be-ruf, den der Versicherte ausgeübt hat (vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 107).